BEITRAGSORDNUNG

§1 Allgemeines

Die Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge des Tawakkul e.V. Sie ist Bestandteil der Satzung und für alle Mitglieder bindend.

§2 Mitgliedschaftstypen und Beiträge

Der Verein unterscheidet zwischen drei Mitgliedschaftstypen, die nachfolgend beschrieben werden:

1. Aktive Familienmitgliedschaft

Beitrag: 20,00 € pro Monat

Die aktive Familienmitgliedschaft umfasst alle Familienmitglieder eines Haushalts.

2. Aktive Einzelmitgliedschaft

Beitrag: 10,00 € pro Monat

Diese Mitgliedschaft gilt für einzelne aktive Mitglieder, die am Vereinsleben teilnehmen.

3. Fördermitgliedschaft

Beitrag: nach eigenem Ermessen

Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell, ohne aktiv am Vereinsleben teilzunehmen. Der Beitrag kann von den Fördermitgliedern individuell festgelegt werden.

§3 Fälligkeit der Beiträge

  1. Die Beiträge sind monatlich, jeweils bis zum 3. Werktag des Monats, auf das Vereinskonto zu überweisen. Alternativ kann eine jährliche Zahlung im Voraus erfolgen.
  2. Der Verein bietet die Möglichkeit, den Beitrag per Lastschriftverfahren einzuziehen.

§4 Beitragsermäßigung und Sonderregelungen

  1. Auf Antrag können in besonderen Fällen Beitragsermäßigungen gewährt werden. Diese sind mit dem Vorstand abzustimmen.
  2. Eine Änderung der Mitgliedsart ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und tritt mit dem folgenden Monat in Kraft.

§5 Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich an die Geschäftsstelle oder per Mail an [email protected] erfolgen. Der Austritt aus dem Tawakkul e.V. ist nur mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) möglich. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

§6 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 30.09.2024 in Kraft und bleibt bis auf Weiteres gültig.