BEITRAGSORDNUNG
§1 Allgemeines
Die Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge des Tawakkul e.V. Sie ist Bestandteil der Satzung und für alle Mitglieder bindend.
§2 Mitgliedschaftstypen und Beiträge
Der Verein unterscheidet zwischen drei Mitgliedschaftstypen, die nachfolgend beschrieben werden:
1. Aktive Familienmitgliedschaft
Beitrag: 20,00 € pro Monat
Die aktive Familienmitgliedschaft umfasst alle Familienmitglieder eines Haushalts.
2. Aktive Einzelmitgliedschaft
Beitrag: 10,00 € pro Monat
Diese Mitgliedschaft gilt für einzelne aktive Mitglieder, die am Vereinsleben teilnehmen.
3. Fördermitgliedschaft
Beitrag: nach eigenem Ermessen
Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell, ohne aktiv am Vereinsleben teilzunehmen. Der Beitrag kann von den Fördermitgliedern individuell festgelegt werden.
§3 Fälligkeit der Beiträge
- Die Beiträge sind monatlich, jeweils bis zum 3. Werktag des Monats, auf das Vereinskonto zu überweisen. Alternativ kann eine jährliche Zahlung im Voraus erfolgen.
- Der Verein bietet die Möglichkeit, den Beitrag per Lastschriftverfahren einzuziehen.
§4 Beitragsermäßigung und Sonderregelungen
- Auf Antrag können in besonderen Fällen Beitragsermäßigungen gewährt werden. Diese sind mit dem Vorstand abzustimmen.
- Eine Änderung der Mitgliedsart ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und tritt mit dem folgenden Monat in Kraft.
§5 Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich an die Geschäftsstelle oder per Mail an [email protected] erfolgen. Der Austritt aus dem Tawakkul e.V. ist nur mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) möglich. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
§6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 30.09.2024 in Kraft und bleibt bis auf Weiteres gültig.